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Wer zukünftig mit seinem Hund verreisen will, der kann sich freuen: Ab dem 01.01.2012 gelten für die Länder Groß-Britannien, Irland, Malta, Schweden, Norwegen neue Einreisebestimmungen für Tierbesitzer aus der EU.

Seit dem 01.01.2012 entfällt in den o.g. Ländern die Pflicht zum Tollwut-Antiköper-Titer-Nachweis per Blutuntersuchung. Die Bestimmungen für die Einreise mit Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) werden der allgemeinen EU-Regelung angeglichen:

reisen mit hundIst der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet, oder wurde er vor dem 03.07.11 tätowiert, nach der Kennzeichnung gegen Tollwut geimpft und hat einen EU-Heimtierausweis, darf er mit Herrchen und Frauchen innerhalb der EU verreisen.

Hunde dürfen frühestens im Alter von 90 Tagen bzw. 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Frühestens 21 Tage nach der ersten Tollwut-Impfung darf er in ein anderes EU Land bzw. in o.g. Länder reisen. Damit ist es nunmehr möglich, auch junge Hunde von ca. 4 Monaten nach Groß-Britannien, Irland, Malta, Schweden oder Norwegen einzuführen.

Wer mit seinem vierbeinigen Freund nach Großbritannien, Irland oder Malta reisen möchte, muss ihn seit Jahresbeginn auch nicht mehr gegen Zecken behandeln.

Unterschiedlich geregelt ist nach wie vor die Behandlung von Hunden gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis):

Einreise in das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta und Irland:
Hunde sind zu entwurmen: Frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt des geplanten Grenzübertritts. Die Behandlung ist von einem Tierarzt vorzunehmen und im EU-Heimtierausweis zu dokumentieren.

urlaub mit hundSchweden: Forderung nach Entwurmung entfällt

Norwegen: Hunde müssen vor der Einreise entwurmt werden. Zu verabreichen in dem Land, aus dem das Tier abreist: frühestens 10 Tage vor der Einreise nach Norwegen. Die Behandlung muss innerhalb der ersten 7 Tage nach Einreise ins Land wiederholt werden, d.h. der Hundebesitzer muss im Land mit seinem Vierbeiner zu einem Tierarzt.
Die Entwurmungen sind im EU-Heimtierausweis tierärztlich zu dokumentieren oder durch ein Veterinärattest nachzuweisen.


Hinweis zur Gültigkeit von Mikrochip und Tollwut-Impfung
In der EU gilt allgemein die Regelung, dass die Tollwut-Impfung nur dann anerkannt wird, wenn das Tier vor der Impfung gekennzeichnet wurde.

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