user_mobilelogo
hunderatgeber


Bis zu diesem Datum galt die Regelung, dass Privatpersonen lediglich plausibel darlegen mussten, dass ein Welpe keinen Kontakt zu potentiell Tollwut-infizierten Tieren hatte. Diese Regelung ist ab dem genannten Datum nun nicht mehr gültig.



Wer zukünftig einen Hundewelpen nach Deutschland importieren möchte – unabhängig davon, ob aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland – der muss in einem mitgeführten EU-Heimtier-Ausweis nachweisen, dass der Welpe frühestens im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft wurde und diese erste Impfung mindestens 21 Tage alt ist.

Demzufolge kann seit dem o.g. Zeitpunkt ein Hundewelpe erst im Alter von frühestens 16 Wochen nach Deutschland importiert werden. Wer also plant, sich einen Hundewelpen aus dem Ausland zuzulegen, sollte sich dementsprechend darauf einstellen.

Diese Regelung gilt übrigens auch für Katzenwelpen und Frettchen.

Quelle:: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2014/338-SC-Tollwutimpfpflicht-Hundewelpen.html




Sie erreichen mich ...


telefonisch oder per eMail

Lidija Vida   |   Brückenstr. 17   |   35305 Grünberg

Tel 06401-960667   |  per eMail

und finden mich auch auf

facebook | youtube