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Vor einigen Tagen hat mich die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft überrascht, wonach Welpen seit dem 29.12.2014 nur noch mit einer gültigen Tollwut-Impfung nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmid begründet die neue Verordnung mit folgenden Worten: "Mit den neuen Regelungen geben wir den Kontrollbehörden ein weiteres Werkzeug im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel an die Hand". Hintergrund sind Berichte der Kontrollbehörden, wonach Handelstiere wiederholt als Heimtiere deklariert und daher unter erleichterten Bedingungen nach Deutschland importiert wurden.

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Aus der neuen Verordnung ergibt sich, dass ein Hundewelpe - der frühestens mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden darf - frühestens 21 Tage nach dieser ersten Impfung nach Deutschland einreisen kann.

Als Maßnahme gegen den illegalen Welpenhandel scheint die neue Verordnung durchaus begrüßenswert – für all diejenigen, die sich aber gezielt einen einzelnen Rassehund aus dem Ausland holen möchten, ein echter Hemmschuh, da der Welpe erst mit knapp 16 Wochen nach Deutschland einreisen darf.

Die neue Regelung kann man nochmals unter Ratgeber > Einfuhr von Welpen nachlesen.

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