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verbotstafelAls man dieses Schild 2006 in unserer Gemarkung aufgehängt hat, habe ich beim Hessischen Bauerverband nachgefragt, was es denn damit auf sich habe.

Die mündliche und schriftliche  Auskunft lautete, dass man einen Zusammenhang mit der Verunreinigung des Grünfutters durch Hundekot und Aborten bei Rindern festgestellt habe. In dem Jahresbericht des Zuchhygienischen Konsultationsdienstes der JLU Gießen aus dem Jahre 2005 heißt es "… Bedenklich hoch war die Zahl der Betriebe im Zusammenhang mit Verkalbungen, die eine Belastung mit Neospora caninum aufwiesen." Es wird eine " … zunehmende Verbreitung von Neospora caninum in den hessischen Rinderbeständen"  bescheinigt.

Die Schlussfolgerung lautete nunmehr, Hunde würden mit ihrem Kot Neospora caninum ausscheiden und damit zur Verbreitung beitragen.

Neospora caninum sind einzellige Parasiten, die Verkalbungen (Aborte), Totgeburten oder Geburten von lebensschwachen Kälbern auslösen können. Hunde infizieren sich durch die Aufnahme von rohem Fleisch von betroffenen Rindern. Die Infektion verursacht bei Hunden selten eine Erkrankung; sie scheiden N. caninum jedoch kurzzeitig mit dem Kot aus und sorgen auf diese Weise für die Verbreitung.

Ein Hund, der ausschließlich mit Trocken-/Dosenfutter ernährt wird, trägt nicht zur Verbreitung des Keimes bei! Leider ist diese Tatsache nicht allen Beteiligten bekannt.

Einen sehr interessanten (und sachlichen)  Artikel dazu habe ich im "Südkurier" vom 12.06.2010 gelesen:

http://www.suedkurier.de/region/

In 2008 befasste sich das Amtsgericht Neu-Ulm mit der Klage eines Landwirtes in Zusammehang von Hundekot im Wiesenschnitt.

Der Landwirt hatte seine Wiese von ca. 0,7 Hektar, in die ein Hundehalter seinen Hund wiederholt koten ließ, gemäht, den Grünschnitt entsorgt und die daraus resultierenden Kosten dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Das Amstgericht  verurteilte den Hundehalter zu einer Zahlung von 500,- Euro. Allerdings handelt es sich um ein sogenanntes "Versäumnis-Urteil": Der Hundehalter wurde nicht wegen der Sache an sich zur Zahlung verurteilt, sondern weil er Fristen verstreichen ließ.

Lt. Zeitungsbericht der "Augsburger Allgemeinen" sei es fraglich, "ob das Verfahren ebenso ausgegangen wäre, wenn der Mann diese Fristen eingehalten hätte… ". Den entsprechenden Zeitungsartikel gibt es hier:

http://www.augsburger-allgemeine.de/


Als Hundehalter hat man es manchmal wirklich nicht leicht ...

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