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Laut dem "Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalgesetzes" müssen Hunde spätestens ab dem 6. Lebensmonat gechipt sein und spätestens ab diesem Zeitpunkt muss für den Vierbeiner auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden; Mindestversicherungssumme 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sachschäden.



Darüber hinaus muss der Hund spätestens bis zur Vollendung des siebten Lebensmonats bei einem zentralen Register gemeldet werden. Anzugeben sind nicht nur personenbezogene Daten wie Name, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift des Hundehalters, sondern auch das Geschlecht, das Geburtsdatum, Kennnummer und die Rassezugehörigkeit des Hundes, bzw. die Angabe der Kreuzung (soweit feststellbar).

  • Für diese Registrierung wird eine Gebühr von 17,50 Euro pro Hund erhoben (private Angabe, ohne Gewähr).

gordon setterNeu eingeführt wird auch die "Sachkunde" des Hundehalters. Wer allerdings nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten hat, gilt "durch Erfahrung" als sachkundig.
Auch bestimmte Personengruppen – z.B. Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Tierheimbetreiber, Diensthundeführer und Behindertenbegleithundeführer – müssen keinen Sachkundenachweis ablegen.

Warum diese Ausnahme? Der Gesetzesgeber geht bei dieser Regelung davon aus, dass ein unsachgemäß gehaltener Hund in der Zeit von 2 Jahren auffällig geworden wäre.

  • Wer also z.B. vor 7 Jahren 2 Jahre lang einen Yorkshire-Terrier gehalten hat und sich nun einen Schutz- oder Jagdhund zulegt, gilt als "sachkundig" ... *das-muss-man-sich-mal-durch-den-Kopf-gehen-lassen*…

Die Sachkundenachweis, der aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht, unterliegt übrigens bisher keinen einheitlichen Kriterien, d.h. es gibt keinen einheitlichen "Hundeführerschein". Demnach können sowohl Vereine, Hundeschulen als auch Personen oder Stellen, die von einer Fachbehörde anerkannt werden, einen Sachkundenachweis abnehmen. Die Anerkennung erhält, wer …

" ... über Kenntnisse in Bezug auf das Halten, die Sozialverträglichkeit von Hunden, rassespezifische Eigenschaften, das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden, das Erziehen und Ausbilden von Hunden verfügt, diese im Umgang mit Hunden anwendet und vermitteln kann."

  • Ich frage mich: Wie erkennt ein Beamter (der vielleicht noch nicht mal Hundebesitzer ist), ob ein Hundeverein bzw. eine Privat-Person über die o.g. Qualifikationen verfügt?

Übrigens veranschlagt die Behörde die Gebühr der Sachkundeprüfung für einen Hundehalter auf ca. 200 Euro.

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