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In dem Positionspapier der Tierschutzverbände (Bund gg Mißbrauch der Tiere, Bundesverband Tierschutz, Dt. Tierschutzbund Landesverb. BW, Ethologische Gesellschaft, Internat. Gesellsch. f. Nutztierhaltung, Menschen für Tierrechte BW), die im Landestierschutzbeitrat Baden-Württemberg vertreten sind, werden konkreten Forderungen zur Novellierung des Landes-Jagdrechts gestellt.

Titel des Papiers: "Zeit für einen Paradigmenwechsel – mehr Tierschutz bei der Jagd"  Vorschläge zur Änderung des Jagdrechtes in Baden-Württemberg von den im Landestierschutzbeitrag vertretenen Tierschutzverbänden

rehAuszüge aus dem Forderungskatalog:

  • Verbot des Abschlusses von Haustieren
  • Verbot der Verwendung von Totschlagfallen

  • Kürzung der Liste der jagdbaren Arten (unter dem Gesichtspunkt des „vernünftigen Grundes“ des Tierschutzes) sowie eine fachliche Überprüfung der Kormoran-VO und der Rabenvogel-VO

Zitat: "Aus Sicht der Verbände sollte sich die Liste der jagdbaren Arten auf folgende Arten beschränken: Reh, Rothirsch, Sikahirsch, Damhirsch, Wildschwein, Gämse, Europ. Mufflon."

  • Kürzung und Harmonisierung der Jagdzeiten

Zitat: „Die Verbände schlagen vor, die Jagdzeiten für alle Tierarten von Mitte September bis Mitte Dezember zu beschränken.“

  • Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren

Zitat: "In der traditionellen Jagd kommen insbesondere zwei Ausbildungsmethoden zum Tragen, die mit dem heutigen Tierschutzverständnis nicht in Einklang zu bringen sind: Die Baujagd und die Ausbildung an der lebenden Ente."

Zitat: "Aus Sicht der Verbände sind Jagdhunde mittels tiergerechter Methoden auszubilden, die den modernen verhaltensbiologischen Erkenntnissen des 21. Jahrhunderts entsprechen. Dabei steht insbesondere die Ausbildungsmethode des „Tradierens“ zur Verfügung, wobei der auszubildende Hund das erwünschte Verhalten durch Imitation eines erfahrenen Jagdhundes erlernt."

  • Verbot der Beizjagd
  • Verbot der Verwendung von bleihaltiger Munition
  • Verbot des Schrotschusses

Zitat: "Aus Sicht der Verbände ist der Schrotschuss zu untersagen. Da eine fachliche Notwendigkeit einer Bejagung von Vögeln nicht erkannt werden kann, ist der Schrotschuss zudem entbehrlich."

  • Verbot des Aussetzens von Tierarten für jagdliche Zwecke

Zitat: "Die Verbände lehnen eine Hege ab, die nur darauf abzielt die Jagdstrecke zu sichern/zu erhöhen. Diese Tiere werden gleichsam als „Flintenfutter“ gezüchtet, was mit dem Gebot der Mitgeschöpflichkeit unvereinbar ist."

rehwild

  • Verbot der Fütterung von Wild außerhalb eines klar definierten und restriktiven Notzeitenbgriffes

  • Pflicht zur Wildfolge

Zitat: ".. eine unverzügliche Nachsuche von angeschossenem oder sonst schwer verletztem Wild verpflichtend ist, auch über die Reviergrenze hinaus."

Das gesamte Positionspapier zum Download HIER

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Fotos: entstanden rund um Grünberg, L. Vida, 2013

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