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Kernaussagen dieses Entwurfs: Kennzeichnungspflicht für alle Hunde per Mikrochip, Sachkundenachweis für alle Hundehalter und eine generelle Versicherungspflicht. Dafür könnte eventuell die bestehende und umstrittene Liste gefährlicher Hunde entfallen.

gefährlicher hundSchon seit Jahren drängen Tierschutzverbände und die hessische Tierschutzbeauftragte M. Martin auf eine Gesetzänderung der bestehenden Hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und  Führen von Hunden (HundeVO).

Frau Martin sagt hierzu: "Die Gefährlichkeit eines Hundes kann nicht aufgrund seiner Rassenzugehörigkeit, sondern nur aufgrund seines tatsächlichen Verhaltens festgestellt werden." Sie plädiert daher dafür, für die geschätzten 500.000 Hundehalter in Hessen einen Sachkundenachweis einzuführen.
Nach allgemeinem Tenor gelte es, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten und Beißunfälle zu vermeiden.

Würde dieser Gesetzentwurf irgendwann gelten, darf man dann gespannt sein, wer zukünftig noch bereit sein wird, sich einen Hund aus dem Tierheim / vom Züchter / aus dem Ausland usw. zu holen, wenn er vorher noch einen staatlich anerkannten Theorie-Kurs absolvieren muss.

Zitate aus dem Gesetzentwurf:

"Das enge Zusammenleben von Mensch und Hund ist geprägt durch die vielseitige Verwendung von Hunden und durch die sozialpartnerschaftliche Beziehung des Hundes zum Menschen. Der Hund findet nicht nur Verwendung beispielsweise als Hirten- oder Hütehund, als Spürhund, Therapiehund oder Blindenbegleithund, als Rettungshund, Wachhund oder Schutzhund, sondern ist vor allem Freund und Begleiter seines Besitzers. Während einerseits Hunde dem Menschen auf unterschiedlichste Weise dienen und in vielen Bereichen unentbehrlich sind, belasten andererseits immer wieder tragische Beißvorfälle die Beziehung zwischen Mensch und Hund."

hunde im spiel"Während die Gefährlichkeitseinstufung eines Hundes, anknüpfend an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse oder einem bestimmten Hundetypus, in Fachkreisen nach wie vor umstritten ist, ist es breitester fachlicher Konsens, dass die sachgemäße Haltung und Führung eines jeden Hundes theoretische und praktische Sachkunde des Halters voraussetzt und dass an Personen, die einen als gefährlich eingestuften Hund zu führen beanspruchen, zusätzliche Anforderungen zu richten sind. Vor diesem Hintergrund ist eine Weiterentwicklung der Hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) erforderlich, deren Anlage und Umfang Gesetzesform verlangen."

"Ziel dieses Gesetzes ist es, die derzeit geltende Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) weiterzuentwickeln, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit noch effektiver vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sein können. Die auf wenige Rassen bezogene Gefahrenvermutung hält den wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht stand. Unsachgemäß geführte Hunde können unabhängig von Rassemerkmalen, Größe und Gewicht als 'gefährlicher Hund' auffallen."

Den kompletten Gesetz-Entwurf gibt es >hier<

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