Die finanzielle Abgabe an den Staat derjenigen, die sich einen Hund halten, stammt aus dem 19. Jahrhundert und war eine "Luxussteuer" – wer sich einen Hund leisten könnte, der könnte es sich auch leisten, Sonderbeiträge für die Allgemeinheit zu zahlen, so die Begründung. Die Klage des Hundehalters richtet sich gegen diese Regelung und beruft sich dabei unter anderem auch auf Artikel 8, der Schutz vor staatlichen Eingriffen in das Privatleben garantiert.
Interessant in diesem Zusammenhang war für mich die Angabe des Statistischen Bundesamtes zu lesen, wonach die Hundesteuer dem deutschen Gemeinden und Kommunen beispielsweise im Jahre 2010 ca. 258 Millionen Euro in die Kassen gespült hat.
Als Hundehalter würde man sich natürlich freuen, wenn man keine Hundesteuer zahlen müsste - bin mal gespannt, wie diese Klage bewertet werden wird.
Den Zeitungsartikel gibt es übrigens > hier <